Windenergie-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen
Unsere Nachbarn im Norden sind uns zumindest in einen Punkt voraus, was die Energiewende angeht: Sie haben die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in einem ministeriellen Erlass geregelt.
Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und Hilfe zur Abwägung. Für Investitionswilligesowie Bürgerinnen und Bürger zeigt er den Rechtsrahmen auf, gibt Hinweise zu frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeitenmit den Behörden und trägt somit zur Planungs- und Investitionssicherheit bei. (Auszug aus dem Erlass)
Genau das fehlt in Rheinland-Pfalz. Wer genau wissen will, was der Erlass wie regelt, kann hier nachlesen.