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25.01.2016 - Pressemitteilung  

Das Bündnis kritisiert die rechtswidrige Gewährung von Rabatten auf Ausgleichszahlungen beim Bau von Windkraftanlagen

Aufgrund des aktuellen Landesrechnungshofberichts sieht das „Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V.“ die von der Landesregierung Rheinland-Pfalz zu verantwortende  Geldverschwendung zu Lasten der Bürger fortgesetzt.

Laut Prüfbericht wurden für die massiven Natureingriffe bei dem Bau von Windindustrie­anlagen nur Bruchteile der nach dem Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) erforderlichen Ausgleichszahlungen  eingefordert. Hierdurch gingen der öffentlichen Hand 24 Millionen Euro verloren. Da nur ein Drittel der zuständigen Behörden geprüft wurde, ist ein Gesamt­schaden für die öffentliche Hand von über 60 Millionen Euro zu befürchten.

Der Rechnungshof ist ein von der Regierung unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Diese unabhängige Kontrollfunk­tion scheint aber einigen Landespolitikern und Behördenleitern ein Dorn im Auge zu sein. Insbesondere die Umweltministerin Höfken und ihr Staatssekretär Dr. Griese übten massive Kritik an dem Bericht des Landesrechnungshofes, verbunden mit der rechtlichen Fehlein­schätzung und Falschdarstellung, dass die Kompensationszahlungen bundesgesetzlich überhaupt nicht geregelt seien. Beide hätten es besser wissen müssen!

Das im März 2010 in Kraft getretene BNatSchG hat den Rechtscharakter einer Vollregelung gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 29 Grundgesetz (GG). Landesrechtliche Regelungen haben dement­sprechend zurückzustehen. Auch wenn trotz Ankündigung die Bundesregierung bisher die Kompensation für Natureingriffe in keiner Rechtsverordnung  geregelt hat, bleibt § 15 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG bestimmend, wonach landesrechtliche Regelungen diesem Gesetz nicht widersprechen dürfen. So bemisst sich nach § 15 Abs.6 BNatSchG die Höhe einer Ersatz­zahlung nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen durchschnittlichen Kosten für deren Planung und Unterhaltung sowie die Flächenbereitstellung unter Einbeziehung der Personal- und sonstigen Verwaltungskosten.

Das Umweltministerium weist im Rahmen seiner Fachaufsicht im März 2010 wohl zunächst  die Naturschutzbehörden auf die neue Gesetzeslage hin, in einem weiteren Rundschreiben in 2011 werden die Behörden jedoch angewiesen, weiterhin die Ausgleichsverordnung von 1990 und deren 10%-Regelung anzuwenden. Obwohl ein Landkreis in 2014 auf die fehlende Rechtsgrundlage für diese Regelung hinwies, reagierte das Umweltministerium nicht.

Das Bündnis sieht in dieser dubiosen und durch das „grüne“ Umweltministerium gesteuerten Vorgehensweise nicht nur einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch eine augenscheinlich gewollte verdeckte Subventionierung der Windkraftindustrie in Rhein­land Pfalz. Eine mögliche Überprüfung durch die EU, wegen verbotener staatlicher Beihilfen, scheint daher nicht ausgeschlossen. Da überdies durch die hierdurch offenbar absichtlich produzierten Einnahmeausfälle dem Landesvermögen erhebliche finanzielle Nachteile zugefügt wurden, stellt sich ferner die Frage, inwieweit die hierfür Verantwortlichen den Straftatbestand der Untreue erfüllt haben.

Dieser Finanzskandal ist ein weiteres Glied im politischen Versagen der Landesregierung und steht in einer Reihe mit den millionenschweren Verschwendungen von Landesvermögen am Nürburgring und bei den Flughäfen Hahn und Zweibrücken.

Für das Bündnis ist die finanzielle Vorteilsgewährung zu Gunsten der Windindustrie durch die Landespolitik der regierenden Parteien aber nur ein weiterer Mosaikstein im Gefüge der offenkundigen Bestrebungen, unabhängig von Recht, Moral,  Natur- und Menschenschutz jedes Mittel einzusetzen, um das ideologische Ziel von über 2500 Windindustrietürmen in Rheinland Pfalz zeitnah zu verwirklichen. 

Uwe Anhäuser 

1.Vorsitzender Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V.

 

Der Landesrechnungshof RLP hat hierzu bereits ergänzende Informationen zu dieser Problematik auf seiner Webseite veröffentlicht.

Unter http://www.rechnungshof-rlp.de/Startseite/ können diese Informationen als pdf abgerufen werden.

 

Am 20. Januar erschien in der Rhein-Zeitung ein sehr guter Kommentar von Volker Boch.

So schreibt die Rhein-Zeitung:

Kommentar: Bei Windkraftzahlungen zeigt sich Kollektivversagen

Es ist schade, dass der Rechnungshofbericht so kurz vor der Landtagswahl bekannt geworden ist. Damit wird das Thema Ersatzzahlungen bei der Windkraft vor allem zum politischen Spielball, der vor den Wahlen auf dem Elfmeterpunkt liegt. Es stellt sich die Frage, ob es damit zu einer sachlichen Aufklärung der Fälle kommen kann oder ob der Bericht nur politischen Zwecken dient.

Fakt ist, an diesem Komplex sind viele beteiligt. Wenn die Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes zutrifft, liegt ein landesweites und parteiübergreifendes sowohl politisches als auch verwaltungstechnisches Versagen vor. Vom Umweltministerium als Fachaufsicht über das Energieministerium als kraftvoller Treiber der Energiewende bis zu den Naturschutzbehörden auf Kreisebene ist demnach fahrlässig, mutwillig oder gezielt auf Ersatzzahlungen teils oder ganz verzichtet worden. Es geht um Millionen, die Windkraftfirmen nach Auffassung des Landesrechnungshofes sparen durften.

Weiter steht in diesem Kommentar:

Es stellen sich einige unangenehme Fragen, die in Mainz und auch in den Kreisen beantwortet werden müssen: Haben Verwaltungen die Signale aus dem Ministerium bewusst oder fahrlässig missachtet? Weshalb wurde das Ministerium als Fachaufsicht nicht aktiv, um mit diesem offensichtlichen Missstand aufzuräumen? Warum wurden festgesetzte Ersatzzahlungen vom Land auch über Jahre hinweg nicht eingetrieben? Und wo waren die demokratisch legitimierten Kontrollinstanzen, beispielsweise auch in der Politik? Die CDU hatte bereits im Jahr 2011 nach einer Kleinen Anfrage im Landtag Kenntnis davon, dass Ersatzzahlungen in voller Höhe berechnen werden müssen. Aufgezeichnet hat die fehlenden Millionenbeträge aber erst der jetzt vorgelegte Rechnungshofbericht. Politisch ist in der Zwischenzeit nichts geschehen.

Über diese Fragen hinaus ergibt sich ein weiterer Verdacht: Die Belange des Naturschutzes wurden bei Windkraftgenehmigungen in Rheinland-Pfalz jahrelang zu wenig berücksichtigt. Denn das Geld, dass durch fehlende Ersatzzahlungen verloren gegangen ist, hätte ganz konkreten Naturschutzmaßnahmen vor Ort zufließen müssen. Kritische Beobachter, die seit Jahren von erheblichen Missständen in der Genehmigungspraxis berichten, sehen mit dem Verzicht auf Ersatzzahlungen eines von zahlreichen Vergehen am Naturschutz. Der Vorgang reiht sich aus ihrer Sicht an viele offene Fragen, die sich im Land mit Blick auf die Würdigung von öffentlichen Interessen im Bereich des Natur- und Artenschutzes stellen. Um ein Beispiel zu nennen: Seit Jahren liegt ein Rundschreiben des Landes an die Genehmigungsbehörden vor, wie in den maßgeblichen Gutachten die Vorkommen schützenswerter Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch zu erheben sind. Es sind Arten, die vom Aussterben bedroht sind, in Rheinland-Pfalz aber im Verhältnis noch erfreulich häufig vorkommen - und Ausschlussgründe in Windkraftverfahren sein können. Das Land hat klare Vorgaben gemacht, wie Gutachter die Beobachtungen solcher Arten im Umfeld geplanter Windparks erstellen müssen. In der Praxis wird diese Vorgabe aber längst nicht immer eingehalten - obwohl diese Gutachten im Genehmigungsverfahren eine ausschlaggebende Bedeutung haben können.

Der gesamte Kommentar ist abrufbar über diesen Link: http://www.rhein-zeitung.de/nachrichten/rz-kommentare_artikel,-Kommentar-Bei-Windkraftzahlungen-zeigt-sich-Kollektivversagen-_arid,1429368.html

Am 20.01.2016 erschien ebenfalls ein ausführlicher Artikel in der Rhein-Zeitung.

"Windkraft wird für das Land zur harten Probe"

Volker Boch schreibt u.a.

Die Genehmigungspraxis bei Windkraftanlagen wird für das Umweltministerium kurz vor der Landtagswahl zur Nagelprobe. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs steht fest, dass das Land durch einen Verzicht auf vollständige Ersatzzahlungen Millionenbeträge verloren hat. Ein Verstoß gegen das EU-Beihilferecht scheint ebenso denkbar, weil insgesamt 17 Windkraftunternehmen begünstigt wurden. Der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Dr. Clemens Antweiler erkennt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und möglicherweise auch gegen die Vorgaben der EU. Antweiler rät deshalb dringend dazu, die Genehmigungen zu widerrufen. "Die erteilten Genehmigungen sind rechtswidrig", sagt er.

So steht weiter in dem Artikel:

Der Rechnungshof hat ermittelt, dass dem Land allein durch die überprüften Fälle ein Schaden von rund 26 Millionen Euro entstanden ist, weil in den Genehmigungsbescheiden Ersatzzahlungen häufig mit 90-prozentigen Rabatten festgesetzt wurden. Teils wurden auch gar keine Ersatzzahlungen veranschlagt.

Bei 24 von 60 überprüften Maßnahmen gab es Rabatte von 90 Prozent. Im Kreis Mayen-Koblenz wurden Ermäßigungen in allen Fällen des geprüften Zeitraums zwischen 2010 und 2014 gestattet. Hier wurden laut Kreis 400.000 Euro festgesetzt, fällig gewesen wären laut Bundesnaturschutzgesetz 4 Millionen Euro. Im Westerwaldkreis wurden in einigen, aber nicht in allen Fällen Rabatte gewährt. Bei drei Maßnahmen waren dies laut Kreisverwaltung insgesamt 481.000 Euro. Bei zwei Windparks gab es auch im Kreis Bad Kreuznach Rabatte, in neun weiteren Verfahren dagegen nicht. Stattdessen seien Ausgleichs- und Kompensationsverfahren als Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in die Natur festgelegt worden, erklärt der Kreis. Dies sieht das Bundesgesetz ebenfalls nicht vor. Ähnlich war die Praxis beispielsweise auch in dem vom Rechnungshof nicht geprüften Kreis Cochem-Zell, der "grundsätzlich bei jeder Genehmigung Ersatzgeldzahlungen im Genehmigungsbescheid" auf Basis der Vorgaben des Landes festgesetzt hat - dies bedeutet demnach mit Rabatt. In zwei Fällen gab es laut Kreis statt Ersatzzahlung "eine Realkompensation".

Rhein-Hunsrück-Kreis verlangte „echte“ Kompensation statt Geld

In anderen Kreisen kam es teils gar nicht zu Ersatzzahlungen. Im Rhein-Hunsrück-Kreis wurde im Zeitraum von 2010 bis 2014 eine Vielzahl von Verfahren ohne eine solche Forderung abgewickelt. "Bei allen Genehmigungen wurden Ersatzgeldzahlungen fiktiv berechnet und in Form von Realkompensationsprojekten zum Ausgleich des Eingriffes in das Landschaftsbild bei den betroffenen Gemeinden vor Ort umgesetzt", erklärt der Kreis. Diese Praxis sei in Abstimmung mit dem Ministerium erfolgt.

Der gesamte Artikel ist über diesen link abrufbar: www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Kreise-gewaehrten-Rabatte-Windkraft-wird-fuer-das-Land-zur-harten-Probe-_arid,1429370.html

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                        

                                                                                                                                  
                                                                                                                                                                                                      

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