Umweltinformationsrecht - Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27.Nov. 2015

Jeder Bürger hat ein Recht auf Umweltinformationen ohne Angaben von Gründen . Für die Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen verbessert.

Link zum Gesetzestext                   

Bei Problemen mit der Behörde, die unter Umständen die Herausgabe von Informationen verweigert, wenden sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Prof. Dr. Kugelmann und seine Mitarbeiter.
Postanschrift: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 3040, 55020 Mainz.
Die Bearbeitung dort ist kostenlos.