Der Klimawandel entscheidet darüber,
wie wir in Zukunft leben.
Die Biodiversitätskrise entscheidet darüber,
ob wir überleben.

 

 

Gutachten zu Rotorblattversagen

 

In dieser Studie des TÜV Nord wird eine Gefährdungsanalyse zum Versagen von Rotorblättern durchgeführt. Wie groß ist das Risiko, dass ein Rotorblatt auseinander bricht? Was passiert in einem solchen Fall? Das vollständige Dokument zu diesem Thema finden Sie hier.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Auszug aus dem UVP-G:

Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den genannten Schutzgütern.

Für Windkraftanlagen kann nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich werden. Die UVP-Pflicht richtet sich nach der Anzahl der der Windkraftanlagen, den allgemeinen Merkmalen des Projektes und den besonderen Merkmalen des Standortes.

 Für Windparks ab drei Anlagen mit einer Höhe von 35 m und einer Leistung von mehr als 10 kW je Anlage gelten folgende Bestimmungen:

 3 - 5 Anlagen: standortbezogene Vorprüfung

6 - 19 Anlagen: allgemeine Vorprüfung

ab 20 Anlagen: in jedem Fall UVP-pflichtig

Erst ab 20 Anlagen ist eine UVP-Pflicht gegeben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windfarms unter 20 Anlagen nicht erfolgen muss. "AUGEN UND OHREN AUF!"

 Das UVPG als pdf: hier einsehbar

28.11.2013 Windkraft im Hunsrück als Map

Google Map mit Markern zu realisierten und geplanten WEA

Markierungen: Rot am Netz, Orange genehmigt, Blau geplant, Hellblau beantragt

Quelle der Koordinaten: SGD Nord, Mai 2013

Die Darstellung der Standorte erfolgt ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit

 

 

 

 

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