Gutachten zu Rotorblattversagen
In dieser Studie des TÜV Nord wird eine Gefährdungsanalyse zum Versagen von Rotorblättern durchgeführt. Wie groß ist das Risiko, dass ein Rotorblatt auseinander bricht? Was passiert in einem solchen Fall? Das vollständige Dokument zu diesem Thema finden Sie hier.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Auszug aus dem UVP-G:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den genannten Schutzgütern.
Für Windkraftanlagen kann nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich werden. Die UVP-Pflicht richtet sich nach der Anzahl der der Windkraftanlagen, den allgemeinen Merkmalen des Projektes und den besonderen Merkmalen des Standortes.
Für Windparks ab drei Anlagen mit einer Höhe von 35 m und einer Leistung von mehr als 10 kW je Anlage gelten folgende Bestimmungen:
3 - 5 Anlagen: standortbezogene Vorprüfung
6 - 19 Anlagen: allgemeine Vorprüfung
ab 20 Anlagen: in jedem Fall UVP-pflichtig
Erst ab 20 Anlagen ist eine UVP-Pflicht gegeben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windfarms unter 20 Anlagen nicht erfolgen muss. "AUGEN UND OHREN AUF!"
Das UVPG als pdf: hier einsehbar
28.11.2013 Windkraft im Hunsrück als Map
Google Map mit Markern zu realisierten und geplanten WEA
Markierungen: Rot am Netz, Orange genehmigt, Blau geplant, Hellblau beantragt
Quelle der Koordinaten: SGD Nord, Mai 2013
Die Darstellung der Standorte erfolgt ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit
12.12.2013 Windkraft in der Pfalz als Map
https://maps.google.de/maps/ms?msid=207906496758153744303.0004cc4f725f62b36fd44&msa=0
Die Darstellung der Standorte erfolgt ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit
Autor: IPP